Die europäische Finanzbranche bereitet sich schon seit geraumer Zeit auf die Implementierung der MiFID-II-Richtlinie vor. Nun wird sie von den Behörden wahrscheinlich um ein Jahr ausgebremst: Die EU-Kommission hinkt ihrem eigenen Zeitplan hinterher. Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die Verordnung MiFIR werden dem Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) zufolge „mit Sicherheit nicht am 3. Januar 2017 in Kraft treten“. Dies erklärte Ferber am Donnerstag auf dem 9. MiFID-Kongress der Börse Stuttgart. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen, geht davon aus, dass die zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission erst zum Jahresende die Umsetzungsdetails von MiFID II veröffentlichen wird. Anschließend hätte das Europäische Parlament noch drei Monate Zeit, um das Regelwerk zu prüfen. So würden Finanzdienstleister erst im Frühjahr 2016 verbindlich erfahren, worauf sie sich einstellen müssen. Somit rechnet Waigel eher mit einer „faktischen“ Verschiebung.

Faktische Verschiebung der MiFID
Er geht davon aus, dass die Richtlinie zwar wie geplant im Januar 2017 in Kraft tritt. Allerdings dürften die Behörden die Einhaltung der Regeln im ersten Jahr noch nicht so streng prüfen und erst ab 2018 die volle Übereinstimmung mit den MiFID II-Regeln verlangen. So ähnlich sei man auch bei MiFID I vorgegangen, sagt der Rechtsexperte. Aber egal wie und wann es zur Umsetzung kommt, die MiFID wird gravierend in die bestehenden Beratungsprozesse eingreifen.
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